Unsere Kanzlei ist Mitglied der advounion,
einer überregionalen Gemeinschaft von Korrespondenzanwälten.
Dabei handelt es sich um die in Deutschland mit Abstand größte
Korrespondenzanwaltsgemeinschaft mit über 600 Kanzleien und ca. 2000 Anwälten.
Ziel dieser Vereinigung ist u. a. die Förderung der nationalen und internationalen
Zusammenarbeit von Rechtsanwälten durch gegenseitige Übertragung von Korrespondenzmandaten.
Sollte also einmal Ihr uns übertragenes Mandat wegen der großen Ortsferne zum Gericht -
im Einverständnis mit Ihnen - durch uns nicht mehr wahrgenommen werden,
dann erfolgt in der Regel die Erteilung der Untervollmacht an ein Mitglied der advounion,
wobei das wechselseitige Versprechen dahin geht, die übertragene Sache wie eine eigene
Angelegenheit zu behandeln.
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